Daten des Haushaltsplanes 2020/2021 der Stadt Frankfurt am Main

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltsplanes ergibt sich aus § 95 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Er dient als Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune und ermächtigt den Magistrat Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Gemäß § 101 HGO unterteilt sich der Haushalt in eine Ergebnis- und Finanzplanung. Das Investitionsprogramm ist Teil der Finanzplanung. Der Haushaltsplan 2020/2021 umfasst in der Finanzplanung die Jahre 2020 bis 2023. Der Haushalt 2020/2021 wurde als Doppelhaushalt von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen. Die Aufsichtsbehörde hat die pflichtigen Festsetzungen des Haushaltsjahres 2020 betreffend genehmigt. Die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wurde -um den Auswirkungen der Corona-Pandemie Rechnung tragen zu können- bis zur Nachreichung einer geänderten Haushaltssatzung zurückgestellt. Der Haushalt 2020/2021 erlangte daher nur für das Haushaltsjahr 2020 Rechtskraft.

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Quelle https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/stadtkaemmerei
Version 1.0
Autor Stadtkämmerei, Herr Dr. George
E-Mail des Autors Stadtkämmerei, Herr Dr. George
Verantwortlicher Stabsstelle Digitalisierung
E-Mail des Verantwortlichen Stabsstelle Digitalisierung
End of temporal extent 2021-12-31
Publisher email offenedaten@stadt-frankfurt.de
Publisher name Stadt Frankfurt am Main
Start of temporal extent 2020-01-01
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