Daten des Haushaltsplans 2017 der Stadt Frankfurt am Main

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltsplanes ergibt sich aus § 95 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Er dient als Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune und ermächtigt den Magistrat Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Gemäß § 101 HGO unterteilt sich der Haushalt in eine Ergebnis- und Finanzplanung. Das Investitionsprogramm ist Teil der Finanzplanung. Der Haushaltsplan 2017 umfasst in der Finanzplanung die Jahre 2017 bis 2020.

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Quelle https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/stadtkaemmerei
Version 1.0
Autor Stadtkämmerei, Herr Dr. George
E-Mail des Autors Stadtkämmerei, Herr Dr. George
Verantwortlicher Stabsstelle Digitalisierung
E-Mail des Verantwortlichen Stabsstelle Digitalisierung
End of temporal extent 2017-12-31
Publisher email offenedaten@stadt-frankfurt.de
Publisher name Stadt Frankfurt am Main
Start of temporal extent 2017-01-01
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